Gerade ruft Herr X. an. Ob ich denn heute nachmittag einen Termin mit dem Herrn Y. habe ? Seine Forderung sei völlig unberechtigt. Er müsse die bestellte Ware abnehmen; wenn er meint, 1 Woche nach Kauf schon einen Anwalt einschalten zu müssen, sei das seine Sache.
Meine Zuordnungsschwierigkeiten habe ich freundlich unter Verweis auf meine anwaltliche Schweigepflicht überspielt. Jetzt wurde der Anrufer bockig. Aber ich sei doch in der e-Mail von gestern ausdrücklich namentlich genannt ! Ich möge seinen Anruf auf jeden Fall berücksichtigen, wenn Herr Y erscheine.
Als Erinnerung verfasse ich diesen Eintrag.