Wer war so naiv zu glauben, dass die Versicherungswirtschaft ihre ohnehin als rechtswidrig erkannte Masche, fiktiv abgerechnete Reparaturkosten durch Verweis auf sog. “Partnerwerkstätten” zu kürzen, nach dem Urteil des BGH vom 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09, aufgibt ?
Ich hatte hier darüber berichtet, dass das AG Geilenkirchen – entsprechend auch der BGH – sogar die Verweisung auf eine markengebundene Fachwerkstatt zu “Partnertarifen” als unzulässig erachtet.
Nunmehr erreichte mich das hier abrufbare Abrechnungsschreiben der DEVK, Regionaldirektion Köln, in dem stumpf weiter versucht wird, die Reparaturkosten durch Verweisung auf eine Partnerwerkstatt zu kürzen. Dabei ist das beschädigte Fahrzeug nur etwas älter als 3 Jahre und dürfte damit nach der Rechtsprechung des BGH in die erste Fallgruppe fallen, dass hier ohne weiteres die Preise der markengebundenen Fachwerkstatt anzusetzen sind.
Vor diesem Hintergrund fällt es mir schwer, anzunehmen, dass hier ein Sachbearbeiter irrtümlich die alte Kürzung durchgeführt hat. Ich gehe davon aus, dass nach wie vor der Sachbearbeiter von seinem Arbeitgeber die Weisung erhält, die Reparaturkosten zu prüfen und zu kürzen. Die “Partnerwerkstatt” wird als gleichwertig “bei günstigeren Konditionen” dargestellt. Damit wird ein Geschädigter rechtswidrig sowohl über Tatsachen als auch über den rechtlichen Hintergrund getäuscht, damit sich die Versicherung Geld spart. Bereits vor der BGH-Entscheidung konnte man eigentlich schon nicht mehr ernsthaft über diese Rechtsfrage diskutieren. Die Beharrlichkeit, mit der höchstrichterliche Rechtsprechung zu Lasten des Geschädigten ignoriert wird, ist erstaunlich. Es muss ernsthaft erwägt werden, die Staatsanwaltschaft mit einer Überprüfung zu beauftragen.
Hallo,
den Gutachter zu Diensten der Versicherung unbedingt mit ins Boot mehmen.
Bestes Gelingen
Hallo,haben selbst einen unfassbaren Fall mit der DEVK Versicherung.Sind im Nov. 09 mit unserem Haus bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Ermittlungsakte hat nichts ergeben ,trotzdem unterschlägt uns die DEVK Versicherung in Köln unseren Schadenersatz.!!! Sind seit her obdachlos ,im Wohnwagen,haben alles verloren…..Sind jetzt dabei per Klage unsere Ansprüche vor dem Landgericht durch zu setzten……
Was kann man noch machen ???
Mit freundlichen Grüssen
R.Franke
Hallo, haben selbst einen unfassbaren Fall von Unterschlagung unserer Entschädigungsleistung….
Sind im Nov.09….mit unseren Resthof unverschuldet bis auf die Grundmauern niedergebrannt und haben alles verloren…..
Die Ermittlungsakte der Kripo hatte nichts erbracht…..
Trotzdem unterschlägt uns die DEVK in Köln unseren Schadenersatz,müssen jetzt unsere Ansprüche per Gericht ,einklagen.Haben im Wohnwagen überwintern müssen…..
Mit freundlichen Grüssen
R.Franke