Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 30.06.2008 (Az. 81 Ss-OWi 49/08) ist die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer auch dann untersagt, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will.
Quelle und weitere Infos: NRW-Justizportal