oder: So schmeißt das Land NRW Kompetenz weg; aus dem aktuellen Newsletter von RiOLG a.D. Burhoff (www.burhoff.de):
Bei dieser Gelegenheit informiere ich Sie über eine bei mir eingetretene berufliche Änderung. Ich bin mit Ablauf des 15. Oktober 2008 aus dem richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden, und zwar – um allen anders lautenden Gerüchten vorzubeugen – auf eigenen Antrag. Nach Auffassung des Landes war der Umfang meiner Nebentätigkeit nicht mehr mit der richterlichen Tätigkeit zu vereinbaren. Für www.burhoff.de wird sich dadurch aber nichts ändern. Ich werde Sie – soweit mir das möglich ist – weiter über die aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm informieren. Auch meine Veröffentlichungen werde ich weiterhin hier einstellen. Ich freue mich auf eine weiterhin hoffentlich gute “Zusammenarbeit”.
Warum muss das Land als Arbeitgeber es sich bieten lassen, wenn ein Bediensteter einen zu großen Teil seiner Arbeitskraft in private Seminare steckt??