Das Landgericht Aachen hat durch Urteil vom 10.10.2008 – Aktenzeichen: 6 S 69/08 – entschieden, dass auch dann, wenn der Geschädigte eine “Billigreparatur” durchführt, er auf Basis eines Sachverständigengutachtens im Wege der fiktiven Abrechnung die höheren Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt ersetzt bekommt. Auch eine Nutzungsausfallentschädigung muss dem Geschädigten, auch wenn er das Fahrzeug nur minderwertig reparieren lässt, für den Zeitraum des Ausfalls des Fahrzeuges erstattet werden.
Hierauf weist die ARGE Verkehrsrecht im aktuellen Newsletter 1/09 hin.