Wer sich so nett entschuldigt, dem sei auch die jahrelange, unselige Scheckzahlung verziehen.
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
- Garantieanspruch trotz Überschreitens des Inspektionsintervalls BGH, Urteil vom 17.10.2007 Az. VIII ZR 251/06 Der Bundesgerichtshof...
- “Porsche”-Urteil gilt auch in Coburg Unfallgeschädigter darf seinen Kfz-Schaden nach den in einer Markenwerkstatt anfallenden...
- Vergütungsrecht: 2,5-fache Geschäftsgebühr für Schadensregulierung Der IWW-Verlag weist auf ein Urteil des AG Mannheim vom...
- Unverarbeiteter Verkehrsunfall Da hat wohl jemand einen Verkehrsunfall nicht richtig verarbeitet. Ich...
- Unerlaubte Werbung vom “anwaltssekretariat.de” Wir werden tagtäglich mit einer Menge Werbesendungen zugepflastert. So langsam...