Wir werden tagtäglich mit einer Menge Werbesendungen zugepflastert. So langsam sollten wir mal mit der Umsetzung der aktuellen BGH-Rechtsprechung beginnen, was unerlaubte Werbung gegenüber Gewerbetreibenden/Freiberufler angeht. Heute morgen wurde mir das unten zu sehende Paket auf den Schreibtisch gelegt. Es handelt sich um eine Werbung für ein Anwaltssekretariat. Für uns/mich völlig sinnfrei. Der Aufwand an Verpackung und mitgesendetem Schnick-Schnack (inklusive Metalllöffel, Zucker mit der Aufschrift “Nur Kaffeekochen müssen Sie noch selbst”) schlägt dem berühmten Faß den Boden aus. Es wird Zeit für die erste strafbewehrte Unterlassungserklärung.
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Wie gemein. Ich hatte vom Anwaltssekretariat nur das normale Werbebrieflein bekommen. Metalllöffel und Zucker wären wenigstens sinnvoll gewesen.