Wertminderung für älteres Fahrzeug

Das LG Berlin hat bei einem 11 Jahre alten, unfallfreien Fahrzeug mit einer Laufleistung von 180.000 km und einem erheblichen Reparaturschaden eine Wertminderung in Höhe von 450,00 € zugesprochen (Urteil vom 25.06.2009, Az. 41 S 15/09, -juris-).

 

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