Das LG Berlin hat bei einem 11 Jahre alten, unfallfreien Fahrzeug mit einer Laufleistung von 180.000 km und einem erheblichen Reparaturschaden eine Wertminderung in Höhe von 450,00 € zugesprochen (Urteil vom 25.06.2009, Az. 41 S 15/09, -juris-).
Das LG Berlin hat bei einem 11 Jahre alten, unfallfreien Fahrzeug mit einer Laufleistung von 180.000 km und einem erheblichen Reparaturschaden eine Wertminderung in Höhe von 450,00 € zugesprochen (Urteil vom 25.06.2009, Az. 41 S 15/09, -juris-).