Mietwagen: AG Eisleben verurteilt auf Basis Schwacke 2009

Mit Urteil vom 26.08.2010, Az. 22 C 26/10, nicht rechtskräftig) hat das AG Eisleben die Generali Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf der Basis der Schwacke-Liste 2009, allerdings ohne Aufschlag, verurteilt. Das Gericht setzt sich eingehend mit dem Vortrag der Parteien auseinander, ob die Schwacke-Liste der Fraunhofer-Untersuchung vorzuziehen ist.

Das Urteil enthält ferner eine Absage an die Auffassung, für die Geltendmachung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsvergütung sei eine Rechnungslegung entsprechend § 10 RVG erforderlich.

Nachfolgend das Urteil:

Download (PDF, 592KB)

 

2 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.