Doppeltes Pech für den Mandanten. Der Unfallgegner hatte ihm nicht nur den Kofferraum seines Fahrzeugs durch einen Auffahrunfall geschrottet. Der Unfallgegner war leider bei der Direct Line Versicherung AG versichert. Obwohl der Mandant kurzfristig einen Kostenvoranschlag vorlegte, wurde der Schaden von der Versicherung nicht bezahlt. Dem Mandanten riss nach einigen Schreiben/Telefonaten der Geduldsfaden und er beauftragte mich (ein Schritt, den man sofort machen sollte…).
Nach einem Aufforderungsschreiben teilte die Direct Line mit, angeblich könnten die am Fahrzeug des Mandanten vorhandenen Schäden nicht mit der Kollision in Einklang gebracht werden. Es wurde eine Nachbesichtigung verlangt. Grundsätzlich lehne ich das in vergleichbaren Fällen ab und erhebe Klage. Hier haben wir uns ausnahmsweise auf das Spielchen eingelassen. Der Mandant hatte dann allerdings einige Schwierigkeiten, einen kurzfristigen Termin mit der Fa. CarExpert zu vereinbaren.
“Mit dem Hinweis auf z. Zt. 25.000 anzufertigende Gutachten wurde mir ziemlich lustlos mitgeteilt, dass ich noch gesondert per Post einen Termin bekomme”
beklagte sich der Mandant. Immerhin schaffte die Fa. CarExpert dann innerhalb von drei Wochen die Besichtigung. Allerdings schaffte es die Versicherung nicht, mir das Ergebnis mitzuteilen oder abzurechnen. Dann endlich konnte sich der Mandant zur Klageerhebung entscheiden, nachdem auch die letzte Frist verstrichen war.
Vier Monate nach dem Unfall und einen Monat nach Klageeinreichung liegt das Abrechnungsschreiben vor. Die Besichtigung war ein voller Erfolg für die beauftragende Versicherung ! Die geltend gemachten Reparaturkosten wurden um 6,69 € gekürzt. In Worten: sechs Euro neunundsechzig. Äußerst unfein wurden die Auslagenpauschale auf 15,00 € gekürzt. 20 € hat man ja schon mal ab und zu, aber 15 € ? Trotz eines eindeutigen BGH-Urteils zitiert man dann blind eine nicht zutreffende Entscheidung des OLG Düsseldorf.
Der Direct Line kann man zur “seriösen”, “flotten” Abwicklung dieses “schwierigen” Unfalls in betriebswirtschaftlicher Hinsicht nur gratulieren.