VAMA ist ein Videoabstandsmeßverfahren, welches auf Autobahnen eingesetzt wird. Es sind nunmehr Verfahren bekannt geworden, in denen entgegen den Herstellerempfehlungen und den Vorgaben der Bundesprüfanstalt abweichende Gerätekonfigurationen verwendet wurden. Alles nähere hier. Man wird sich also die Bußgeldakten genauer anschauen müssen, mit welchen Geräten gemessen wurde und ob dies zulässig war. Auch wenn das so manchem Amtsrichter nicht klar ist, derartige Messungen sind nicht immer zweifelsfrei.
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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