Mit Urteil vom 26.08.2010, Az. 22 C 26/10, nicht rechtskräftig) hat das AG Eisleben die Generali Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf der Basis der Schwacke-Liste 2009, allerdings ohne Aufschlag, verurteilt. Das Gericht setzt sich eingehend mit dem Vortrag der Parteien auseinander, ob die Schwacke-Liste der Fraunhofer-Untersuchung vorzuziehen ist.
Das Urteil enthält ferner eine Absage an die Auffassung, für die Geltendmachung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsvergütung sei eine Rechnungslegung entsprechend § 10 RVG erforderlich.
Nachfolgend das Urteil:
[…] geltend gemachten Freistellungsanspruch müsse keine Rechnungsstellung erfolgen. Das Urteil kann in diesem Beitrag nachgelesen […]
[…] Mietwagen: AG Eisleben verurteilt auf Basis Schwacke 2009 […]