AUTOHAUS online macht auf ein Urteil des OLG München vom 13.06.2007 (Az. 20 U 5646/06) aufmerksam. Der Käufer eines bestellten, aber noch nicht ausgelieferten KFZ war zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, weil sein Fahrzeug vor der Auslieferung aufgrund Vandalismus beschädigt worden war. Es hätte eine Lackierung durchgeführt werden müssen, wobei die Lackierkosten über 4.000,00 € betragen hätten. Dies, so das OLG München, sei aber eine nicht tolerable Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit. Denn der Käufer habe Anspruch auf eine Fahrzeug mit “Original-Lack”. Das beschädigte Fahrzeug sei einem Unfallfahrzeug gleichzustellen und hat auch nicht mehr die Eigenschaft eines Neufahrzeugs. Die Gefahr des “zufälligen Untergangs” liege noch beim Verkäufer.
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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