Der nachfolgende Fall hat nur entfernt mit Verkehrsrecht zu tun (nur, wenn man sehr schmutzige Gedanken hat…), ist aber trotzdem interessant.
Der Mandant war sehr nervös. Er habe da gestern etwas in Mönchengladbach unterschrieben. Was genau, wisse er nicht mehr. Es habe aber jeden Fall etwas mit Partnervermittlung zu tun. Er wolle da jetzt aber wieder raus.
Die Alarmglocken fangen an zu schrillen.
Nähere Details konnte der Mandant nicht schildern. Er habe aufgrund einer Zeitungsanzeige dort angerufen und dann sei er sofort dahingefahren. Er sei dann 2 Stunden lang von 3 verschiedenen Mitarbeitern bearbeitet worden, bis er die Unterschrift geleistet habe.
Die Warnlampen fangen an zu leuchten.
Ich frage nach einer Kopie des Vertrags, den er da unterschrieben haben will. Er habe keine Kopie bekommen.
Auf meine Bitte ruft der Mandant bei dem Unternehmen an, um eine Vertragskopie zu erhalten. Er kommt mehrere Minuten nicht zu Wort. Seine Versuche, die Bitte bei der Gesprächspartnerin anzubringen, werden unterbrochen. Es wird auf Biegen und Brechen versucht, mit dem Mandanten einen Termin zu vereinbaren; dieser redet sich heraus. Endlich gelingt es ihm, seine Bitte vorzutragen. Das sei aber nicht üblich, eine Vertragskopie vor Abschluß des Vertrags zu übersenden. Es sei da auch noch etwas mit einer Vertragsklausel unklar. Dem Mandanten wird klargemacht, das Gespräch zu beenden.
Aha, also noch kein Vertrag zustandegekommen ? Der Gegenseite wird sofort ein Fax geschickt mit dem Hinweis, dass man sich an evtl. Willenserklärungen nicht mehr gebunden fühlt. Rein vorsorglich wird auch der Widerruf unter allen rechtlichen Gesichtspunkten erklärt. Die Gegenseite wird aufgefordert, kurzfristig mitzuteilen, dass man sich keiner Ansprüche mehr berühmt. Und ich bitte um eine Vertragskopie.
Diese wird mir heute zusammen mit der gewünschten Erklärung, dass keine Ansprüche geltend gemacht werden, zur Verfügung gestellt.
Bei näherer Lektüre des Vertrags komme ich zu dem Ergebnis, dass ich doch den falschen Beruf ausübe. Für die Tätigkeit des Unternehmens (umfangreiche Beratung, in dem die speziellen Partnerwünsche erfragt werden; Abstimmung mit einer Datenbank; es werden 15 Partnervorschläge zur Verfügung gestellt) wird ein Honorar vereinbart von
Honorar                7.562,18 €
zzgl. 19 % MwSt.  1.436,82 €
INSGESAMT          8.999,00 €
Gnädigerweise wird dem Vertragspartner die Möglichkeit eingeräumt, ein Bankdarlehen zur Finanzierung aufzunehmen, um monatlich sagenhafte 80,00 € zu zahlen. Man wird also die nächsten 10 Jahre (ohne Zinsberechnung) jeden Monat an seine Dummheit erinnert.
Um den obigen Betrag in einer Verkehrsunfallsache zu “erwirtschaften”, müsste ich außergerichtlich zu einem Gegenstandswert von über 1 Mio Euro bei Ansatz einer 1,8-fachen Gebühr gem. Nr. 2300 VV RVG zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer tätig werden.
Da drängt sich mir doch schon auf, dass ich den falschen Beruf habe….