Ich bitte die geneigte Leserschaft um Mithilfe.
Eine Mandantin – gewerbliche Autoverkäuferin – erhielt vor ca. 3 Monaten eine Abmahnung, wonach sie eine wettbewerbsrechtlich zu beanstandene Anzeige unter “mobile.de” geschaltet haben soll. In der Trefferliste von “mobile.de” würde das Fahrzeug als Neufahrzeug aufgeführt, obwohl das Fahrzeug eine Tageszulassung habe. Die Fahrzeuge seines Mandanten Jörg S. aus Kappeln würden, so der Kollege Volker R. aus Kappeln, dadurch “weiter nach hinten geraten”. Es folgt das übliche Verlangen nach Abgabe einer Unterlassungserklärung. Erstaunlicherweise wird Ersatz der Rechtsanwaltsvergütung brutto verlangt.
Nach meinen damaligen Recherchen hatte der Gegner gerade einmal 1 Fahrzeug in mobile.de eingestellt. Ich hatte schon damals den Verdacht, dass es sich um reine Abzocke handelt. Auf ein entsprechendes Schreiben meldete sich der Abmahnende trotz der von ihm so dargestellten Eilbedürftigkeit nicht mehr.
Dieser Verdacht wurde aktuell nunmehr bestätigt, als sowohl die gleiche Mandantin als auch ein mit ihr verbundenes Unternehmen aus einem anderen Ort eine ähnliche, aber gleichlautende Abmahnung erhielt. Alle drei Abmahnungen wurden vom Kollegen unter dem gleichen Aktenzeichen verschickt. Merkwürdig. Immer noch wird die Vergütung brutto verlangt – dies trotz Vorsteuerabzugsberechtigung, wenn er denn Händler sein will. Die Vollmacht ist mit Ausnahme des Namens des Abzumahnenden und des Datums vorgedruckt. Das riecht aber nach Serienabmahnung.
Deswegen meine Frage á la Ede Zimmermann: Wer kann sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters liefern ? Gibt es Kollegen mit ähnlichen Fällen und Erfahrungswerten ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Mandantinnen die einzigen Firmen sind, die mit sowas behelligt werden. Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt.