Änderungen durch das PKH-Begrenzungsgesetz

Einer Mitteilung unserer Rechtsanwaltssoftware RA-MICRO entnahm ich z. T. gravierende Änderungen im Bereich der Prozeßkostenhilfe (PKH), die ich gerne weitergebe:

1. Das Gericht verlangt bei Einreichung einer Klage eine unterzeichnete Vollmacht. Also sollte man sich gleich zwei Formulare bei Mandatsannahme ausdrucken lassen !

2. Künftig entsteht eine Festgebühr/Gerichtskosten in Höhe von 50,00 €, die in jedem Fall vom Mandanten zu tragen ist und die nicht erstattungsfähig ist.

3. Die PKH ist nunmehr ein unverzinsliches Darlehen, welches in jedem Fall zurückzuzahlen ist. Hier sind z. B. Unterhaltsforderungen nicht mehr unpfändbar. Der Rechtsanwalt ist ab dem 01.01.2007 bei Fremdgeldeingang verpflichtet, zunächst seine eigene Vergütung und Gerichtskosten in Abzug zu bringen und darf nur den Restbetrag an den Mandanten auszahlen. Eine Haftungsfalle !

Nachtrag 02.01.2007: Das Gesetzt befindet sich wohl noch in der Gesetzgebungsphase. Es ist also noch nicht in Kraft getreten !

2 Kommentare

  1. danke für die information…. auch wir haben nur eine wischi-waschi info über ra-micro bekommen und sind daher auf der suche nach weiteren erkenntnissen. wann soll das gestz in kraft treten? wo gibt es mehr informationen? über feed-back würden wir uns freuen!

    frohes neues !

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