Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf fast alle Ihre Fragen….

Fragen und Antworten (FAQ)

Ich habe ein Problem im Arbeit –, Familien – Baurecht etc. – können Sie mir weiterhelfen?

Leider nein, ich bitte um Verständnis. Ich habe mich auf das Straßenverkehrsrecht spezialisiert.

Sie sind Fachanwalt für Verkehrsrecht – ich habe Probleme mit einem Gebrauchtfahrzeug, ich möchte den Entzug meiner Fahrerlaubnis anfechten, ich bin zu schnell gefahren oder man wirft mir vor, durch einen Unfall eine fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben – können Sie mir helfen?

Ich konzentriere mich seit Anfang 2022 auf die reine Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Schwerpunkt auf der Abwicklung von Sachschäden. Ich kann Ihnen daher auf weiteren Gebieten des Straßenverkehrsrechts nicht weiterhelfen. Diese Spezialisierung dient dem Zweck, Ihre Ansprüche kompetent und zeitnah durchsetzen zu können.

Wenn Sie diese Gebiete nicht bearbeiten, können Sie mir einen Kollegen empfehlen?

Ich spreche grundsätzlich keine Empfehlungen aus. Auf den mir sowieos nicht vertrauten Fachgebieten verfüge ich nicht über Erfahrungswerte; auf dem Gebiet des Verkehrsrechts könnte ich nur in wenigen Fällen eine Empfehlung aussprechen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Anwaltskammer, den Aachener Anwaltsverein oder recherchieren Sie im Internet.

Wie erreiche ich Sie am besten bzw. was kann ich tun?

Die E-mail ist mein bevorzugtes Kommunikationsmittel. Außerdem biete ich eine eigene Kommunikationsplattform an. Da ich als "Einzelkämpfer" unterwegs bin und das Büro nur vormittags am Telefon besetzt ist, können Sie mich dann am besten erreichen. Allerdings: Gerichtstermine werden inzwischen zu allen Tageszeiten bestimmt; die alte Regel "der Nachmittag gehört dem Mandanten" gilt schon lange nicht mehr. In Zeiten von Videokonferenzen werden Gerichtstermine teilweise auch in den Nachmittagsbereich gelegt. Ich versuche natürlich auch, für Sie erreichbar zu sein; durch die fortschreitende "24/7"-Kommunikationsmöglichkeiten kann ich das aber nicht immer gewährleisten. Keine Sorge: ich kümmere mich zeitnah um Ihr Anliegen.

Sie können mich unterstützen, wenn Sie mir neben Ihren Kommunikationsmöglichkeiten vor allem vorab die Unfallmitteilung zusenden; wenn Sie gleichzeitig auch noch die auf dieser Seite unter "Formulare" abrufbare Vollmacht mit Zusatzdokumenten schicken, kann ich Ihre Sache zeitnah bearbeiten. Perfekt wäre es, wenn Sie mir auch Ihre Bankverbindung bei Mandatserteilung mitteilen.

Welche Unterlagen benötigen Sie grundsätzlich?

Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, brauche ich die Unfallmitteilung. Außerdem benötige ich eine Vollmacht, die Sie auf meiner Homepage herunterladen können. Wenn Ihnen weitere Unterlagen bereits vorliegen, können Sie mir diese gerne auch zur Verfügung stellen. Ich bitte nach Möglichkeit darum, mir PDF-Dateien per Mail zur Verfügung zu stellen. Bitte nach Möglichkeit keine Originale und auch keine Bilder per WhatsApp schicken: Die Bilder werden stark komprimiert und sind dann hier nicht mehr lesbar.

Sollten Sie einen Sachverständigen, eine Werkstatt, ein Mietwagenunternehmen etc. beauftragt haben, teilen Sie mir bitte den genauen Namen mit; ich kann dann dort in der Regel die Unterlagen anfordern.

Ich habe das Gutachten erhalten. Was mache ich jetzt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

1. Das Fahrzeug hat einen Reparaturschaden erlitten. Sie können das Fahrzeug reparieren lassen. Legen Sie die Rechnung vor, wird die Mehrwertsteuer erstattet und die Versicherung hat wenig Möglichkeiten, den Betrag zu kürzen. Legen Sie keine Rechnung vor, wird die Gegenseite zu kürzen versuchen.

2. Das Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten. Ich kann daher nur den sog. Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert netto abzgl. Restwert) geltend machen. Sie sollten das Fahrzeug schnellstmöglich veräußern, um ein Überangebot der Versicherung zu vermeiden. Nach Ersatzbeschaffung stehen Ihnen dann noch weitere Ansprüche zu. Natürlich können Sie das Fahrzeug auch behalten; allerdings wird die Versicherung ein evtl. Überangebot abzuziehen versuchen.

3. Das Schadenbild stellt sich als "Zwischenfall" dar (Reparaturkosten über Wiederbeschaffungswert), d.h. derzeit kann nur auf Totalschadenbasis abgerechnet werden (Wiederbeschaffungswert netto abzgl. Restwert) . Es ist Ihre Entscheidung, was Sie mit dem Fahrzeug machen. Wenn Sie das Fahrzeug nicht behalten wollen, sollten Sie das Fahrzeug schnellstmöglich veräußern, um ein Überangebot der Versicherung zu vermeiden. Sie können das Fahrzeug aber auch reparieren lassen. Um insoweit jetzt und im Falle eines evtl. späteren Unfalls die sach- und fachgerechte Reparatur nachweisen zu können, sollten Sie hierzu auf jeden Fall die Reparaturrechnung vorlegen.

Die Frist ist abgelaufen. Warum passiert nichts?

Sachstandsanfragen sind nicht erforderlich und eher hinderlich. Ich habe die Sachen hier im Blick. Ich bin sehr flott unterwegs und setzte eher kurze Fristen. Bei der Schadenregulierung sind Regulierungsfristen einzuhalten. In der Regel gegen diese bei 4 Wochen. Nach Ablauf der im 1. Schreiben gesetzten Frist warte ich eine Woche, danach erfolgt eine weitere Fristsetzung von einer Woche. Dann sind die Fristen abgelaufen.

Nach Erhebung einer Klage kann es durchaus 4-6 Wochen dauern, bis das Gericht reagiert und etwas passiert. Auch hier gilt: Ich habe die Sache im Blick.

Warum kann ich Sie telefonisch nur zwischen 8:00 und 13:00 Uhr erreichen oder bisweilen gar nicht/schlecht?

Vormittags bin ich in der Regel am besten zu erreichen, wenn ich nicht zu Gerichtsterminen unterwegs bin. Erfahrungsgemäß laufen nachmittags sehr viele E-Mails und Schriftstücke hier ein und müssen abgearbeitet werden.

Ich bevorzuge die Kommunikation mittels E-Mail oder Server (siehe oben). Leider stelle ich häufig fest, dass gestellte Fragen durch meine bereits erfolgten Mitteilungen beantwortet werden, aber nicht zur Kenntnis genommen werden. Lesen Sie daher bitte meine Mitteilungen sehr sorgfältig, um unnötige Anfragen zu vermeiden.

Die Abläufe bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls sind meist sehr schematisch. Wenn man mir die Unfallmitteilung und die Vollmacht zur Verfügung stellt und gegebenenfalls ein vorhandenes Gutachten, kann ich die Sache fast allein vom Schreibtisch aus bearbeiten. Sehr viele Telefonate verlaufen eher nicht konstruktiv. Ich bin bei der Sachbearbeitung meistens in einer bestimmten Sache tätig und möchte diese Tätigkeit ungern unterbrechen, weil dann die unterbrochene Tätigkeit später wieder aufgenommen oder sogar neu begonnen werden muss und dann auch noch die neue Sache. Hierbei unterlaufen häufig Fehler, die ich natürlich vermeiden möchte. Deswegen bin ich – auch in Ihrem Interesse – auf einen Fall konzentriert.

Abgesehen davon, kann ich als Einzelanwalt keinen "24/7 – Service" bieten. Wer mich kennt, der weiß, dass ich bei Anwesenheit im Büro zeitnah auf Anfragen antworte und ansprechbar bin.

Warum kommt das Geld nicht, dass die Versicherung doch gezahlt hat?

Haben Sie mir Ihre Bankverbindung mitgeteilt? In der Regel frage ich ganz zu Beginn die entsprechenden Daten von Ihnen ab; um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie mir daher neben Ihren Bankverbindungsdaten auch Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, damit ich entsprechend unverzüglich mit Ihnen schreiben kann.

Sie haben mir das Abrechnungsschreiben der Versicherung geschickt; ich verstehe den beigefügten Prüfbericht nicht.

Damit sind Sie nicht allein. Die Prüfberichte sind absichtlich so konstruiert, dass es sehr viel Zeit und Mühe erfordert, sie zu lesen und verstehen zu wollen. Die darin enthaltenen Kürzungen sind in der Regel rechtswidrig und falsch. Die von den Werkstätten genannten Preise stimmen nicht und – wie vor allem in letzter Zeit festzustellen ist – die Preisstrukturen stimmen nicht, d. h. es ist gar nicht richtig, dass die Werkstatt zu dem genannten Preis im Ergebnis reparieren kann. Ich pflege die genannten Preise von mir nicht bekannten Werkstätten überprüfen zu lassen. Standardkürzungen (UPE Aufschläge, Beilackierungskosten, Verbringungskosten usw.) werden nicht geduldet und entsprechend weiterverfolgt. Lassen Sie sich von dieser gezielten Desinformationskampagne der Versicherungen nicht irritieren.

Die gegnerische Versicherung hat bei der Abrechnung auf eine andere Werkstatt verwiesen – muss ich das Fahrzeug dort reparieren lassen?

Nein. Bei Vorlage der Rechnung Ihrer Werkstatt wird diese bezahlt. Sollten Sie keine Rechnung vorlegen, wird die gegnerische Versicherung allerdings an der Kürzung festhalten. Die Kürzung/Verweisung ist nur dann berechtigt, wenn Ihr Fahrzeug älter ist, keine Scheckheftpflege aufweist und die Verweisung auf die andere Werkstatt gleichwertig und zumutbar ist. Hier liegt – wie oben aufgezeigt – die Tücke im Detail und muss je nach Einzelfall beantwortet werden.

Soll ich die Reparatur gegen Rechnungsvorlage durchführen lassen?

Es ist völlig legitim, dass Sie sich den Ihnen zustehenden Schadensersatzanspruch auf der Basis des vorgelegten Sachverständigengutachtens auszahlen lassen (auch wenn Versicherungen dazu neigen, diesen sogenannten Fiktivabrechner zu verteufeln). Allerdings ist die fiktive Schadensabrechnung ein Einfallstor für diverse Kürzungsversuche der Versicherungen. In der Regel empfehle ich, die Reparatur gegen Rechnung durchzuführen. Zum einen können Sie dann die Schadensersatzansprüche besser durchsetzen (Sie sind im Vertrauen auf das Gutachten und die Werkstattrechnung geschützt) und Sie haben noch einen weiteren Vorteil. Wenn Sie in Zukunft einen weiteren Unfall erleiden, können Sie die sach – und fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs problemlos nachweisen (mit selber angefertigten Bildern und selbst sachverständigen Reparaturbestätigungen gibt es Schwierigkeiten - siehe unten "HIS").

Ich habe so ein merkwürdiges Schreiben von der Versicherung bekommen, wonach das Fahrzeug in die HIS Datenbank eingestellt wurde. Was hat es damit auf sich?

Der Sachverständige hier (https://www.kfz-schaden-gutachter.de/was-ist-eigentlich-his/) hat sich neutral mit dem Thema beschäftigt. Die informa HIS hat hier (https://www.informa-his.de/haeufige-fragen) auch einen Fragenkatalog beantwortet. Die Versicherungswirtschaft hat eine Datenbank aufgebaut, in der alle fiktiv abgerechneten Fälle gemeldet werden und Totalschäden (und darüber hinaus weitere Problemfälle z.B. Versicherungsbetrug). Während die Versicherung diese Datenbank sehr einfach abfragen kann und das auch in jedem Schadenfall tut, besteht für Sie nur eine sehr schwerfällige Möglichkeit, mit Übersendung diverser Dokumente bei der Firma Informa HIS (https://www.informa-his.de/selbstauskunft) eine Abfrage zu starten. Sollte die gegnerische Versicherung neugierige Fragen zu Vorschäden an dem Fahrzeug stellen, die sie irritieren oder nicht beantworten können (weil Sie zB nicht Erstbesitzer des Fahrzeugs sind), sollten Sie auf jeden Fall die kostenlose Abfragemöglichkeit nutzen. Hintergrund ist, dass eine Versicherung die Schadenregulierung verweigern kann/wird, wenn ein nicht geklärter Vorschaden vorliegt. Leider versagt ein Großteil der Rechtsprechung bei einem 2. Unfall den Schadensersatz, wenn Sie die sach – und fachgerechte Beseitigung des 1. Schadens nicht nachweisen können.

Nach einer im Vordringen befindlichen Meinung können Sie nach Vorlage einer aussagekräftigen sachverständigen Reparaturbestätigung (wenn Sie keine Rechnung vorlegen wollen) eine Löschung der Daten im HIS verlangen.

Die Versicherung bietet mir einen höheren Restwert- wie verhalte ich mich?

Wenn Sie das Fahrzeug bereits zum Restwert laut Gutachten veräußert haben, senden Sie mir bitte den entsprechenden Nachweis.

Sollte das Fahrzeug noch nicht veräußert sein und Sie es nicht behalten wollen, kann auf das höhere Angebot der Versicherung eingegangen werden.

Grundsätzlich ist das höhere Restwertangebot nach der Rechtsprechung des BGH allerdings unbeachtlich, wenn es nicht von einem regionalen Anbieter stammt.

Sollten Sie das Fahrzeug behalten und instand setzen wollen, sollten wir diese Instandsetzung nachweisen. Auch dann kann sich die Gegenseite nicht auf das höhere Restwertangebot berufen.

<< 1 >>