Speichelprobe – 2. Fortsetzung

Ich hatte bereits hier und hier über die derzeit in Oberbruch stattfindende Maßnahme berichtet. Ich hatte mich zu diesen Artikeln veranlaßt gesehen, weil ich einige Telefonanrufe von Betroffenen und deren Eltern erhalten hatte. Die ermittelnden Polizeibeamten wollen ihre Konzeptlosigkeit und den nicht zu erfüllenden Erfolgsdruck offensichtlich durch übermäßige Härte kompensieren. Rechtsstaatliche Bedenken werden zunächst gegenüber den Betroffenen mit den bereits geschilderten Standardargumenten “weggewischt”. Ihre gegenüber den jungen Erwachsenen sicherlich bestehende intellektuelle und psychologische Überlegenheit wird schonungslos ausgenutzt. Vor kurzem wurde mein Beitrag auch in einer örtlichen Zeitschrift veröffentlicht. Daraufhin erreichte mich die E-Mail eines ebenfalls betroffenen Jura-Studenten, der es in der Tat gewagt hatte, sich der Maßnahme zunächst zu widersetzen.

Ich darf hier aus dieser E-Mail wie folgt zitieren:

“Ich bin selbst von dieser Aktion betroffen und war gleich unter den ersten 450 “Kandidaten”, die zur freiwilligen Speichelabgabe gebeten wurden, da ich 1984 geboren wurde und zufällig in Oberbruch aufgewachsen bin. Ich wurde bereits am 21.Dezember vorgeladen. Ich studiere an der Heinrich-Heine Universität in Düsseldorf und habe hier auch meinen Erstwohnsitz. Es war für mich nicht vereinbar, u.a. aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, meine DNA feststellen zu lassen.

Ich bat den Kriminalhauptkommissar D. um Verschiebung des Termins um mindestens 14Tage, da ich meinen Professor zunächst konsultieren wollte. Dies wurde mir verwehrt. Folglich erschien ich nicht an dem “vereinbarten” Termin.

Ich bekam eine weitere Vorladung zugeschickt. Zufällig ist der Kriminalhauptkommissar mit meinem Vater befreundet und bei einer Gelegenheit warnte er meinen Vater, dass er dafür sorgen würde, dass ich bei der Kreisverwaltung kein Referendariat machen könne, wenn ich zu dem zweiten Termin erneut nicht erscheinen würde.
Inzwischen hatte ich die Rechtslage geprüft und hatte die Einstellung, dass ich von meinem Recht Gebrauch machen würde, da ich niemanden meine Unschuld beweisen müsse.

Daraufhin ging ein drittes Schreiben der Kreispolizeibehörde bei mir ein, welches ich zufällig fand, als ich zu meinem Zweitwohnsitz nach Heinsberg zurückfuhr. Diesmal hatte sich der Ton der Vorladung verschärt. Ich wurde auf staatsanwaltschaftliche Anordnung vorgeladen, da mein Vernehmung als Zeuge erforderlich war.
Lediglich auf § 51 StPO wurde hingewiesen und auf die Absicht der Staatsanwaltschaft, mich nach Aachen vorzuladen, sofern ich nicht erscheinen würde.

Also erschien ich zu dem Termin, aber nicht in der Absicht, eine Speichelprobe abzugeben, sondern lediglich um eine Zeugenaussage zu machen. Eine Stunde lang wurde ich jedoch unter Druck gesetzt und der “Kaltschnäuzigkeit” bezichtigt. Außerdem hat Herr D. eindeutig davon gesprochen, dass dieser Weg der einfachste sei, um “die Unschuld der Oberbrucher Jungs zu beweisen”. Des weiteren sagte Herr D., dass ich “bekannt sei unter den Jugendlichen”, da diese wussten, dass ich meine Speichelprobe als einziger verweigern würde. Ich fand dies ehrenhaft, da meine Werte und meine Einstellung verstanden zu sein schien, aber Herr D. bedrängte mich, dass es in keinster Weise ehrenhaft sei, die Polizeiarbeit zu erschweren.

Am Rande meines Gesprächs mit Herrn D. wurde mir auch seine Meinung zu dem verfassungsrechtlich äußerst umstrittenen Thema des genetischen Fingerabdrucks dargelegt. Demnach würde dies die Polizeiarbeit erheblich vereinfachen und zu einer Ermittlungsbequemlichkeit der Beamten führen. Ein Argument lautete auch, und das möchte ich klar zum Ausdruck bringen, “dass sich (Jura-) Professoren mit ihren Büchern sehr gut auskennen, aber dies das Leben sei”, damit versuchte der Kommissar, die Rechtsstaatlichkeit auszuhebeln. Gesetze und Rechte gibt es, damit der Bürger in diesem aktuellen Fall seine Rechte gegenüber dem Staat gelten machen kann. Meine Aufgabe als nach Sicherheit strebender Bürger sei es, der Polizei zu vertrauen, da sie schließlich nicht die Stasi, Gestapo oder der CIA (O-Ton Herr D.) sei.
Wie erwähnt dauerte das Gespräch, welches dennoch ruhig verlief, eine Stunde, sodass ich mich psychischen Druck ausgesetzt fühlte. Letztlich, zu meinem Bedauern, erklärte ich mich bereit, meine Probe abzugeben.”

Diese E-Mail zeigt deutlich, daß die sich weigernden Personen zunächst mit dem üblichen “Du hast doch nichts zu verbergen” überredet werden sollen, dann wird das Sozialgefühl (“die Oberbrucher Jungs”) angesprochen und durch die gezielte Indiskretion sozialer Druck aufgebaut (“die wissen alle, daß du der einzige bist, der die Probe nicht abgegeben hat”); wenn das alles nichts hilft, greift man zu fast an Nötigung grenzenden Mitteln, um die Speichelprobe zu erzwingen (das Praktikum). Der Erfolgsdruck muß sehr hoch sein, wenn man zu solchen Maßnahmen greift.

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