Sowohl die 7. (Urteil vom 26.02.2010, Az. 7 C 933/09) als auch die 8. Abteilung (Urteil vom 11.03.2010, Az. 8 C 38/09) des AG Calw haben die verklagte Versicherung auf Zahlung der Mietwagenkosten auf der Grundlage der “Schwacke-Liste” verurteilt. Die Fraunhofer-Liste wird abgelehnt. Ferner wurde in der Vorgehensweise des Mietwagenunternehmens (Inanspruchnahme der Versicherung nach Ablehnung weiterer Zahlung durch den Unfallgeschädigten auf der Basis der Sicherungsabtretung) kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz gesehen.
(C) Vorschaubild 447527_R_K_by_Thorben-Wengert_pixelio.de, pixelio.de, Thorben Wengert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese, Schafhausener Str. 38, 52525 Heinsberg. Tel.: 02452/915017. Fax: 02452/915033. e-Mail: info@ra-frese.de
Neuste Artikel von RA FRESE (alle ansehen)
- Wie man aus der Mücke einen Elefanten macht – Lehrstück zu § 315c StGB - 15 Mai, 2013
- Volle Haftung des Radfahrers - 13 Mai, 2013
- Bestreiten der Aktivlegitimation - 2 Mai, 2013
- OLG Frankfurt zum Thema Akteneinsicht und Bedienungsanleitung - 17 April, 2013
- Vergütung beim Werkvertrag - 11 April, 2013
Pingback: Blogbeitrag | AG Lüdenscheid: Mietwagenkosten ohne Zulassung als Selbstfahrermietfahrzeug | JUSMEUM
Pingback: AG Lüdenscheid: Mietwagenkosten ohne Zulassung als Selbstfahrermietfahrzeug » Von RA Jürgen Frese » Versicherung, Einholung, Deckungszusage, Link, Mietwagenkosten, Kosten » Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht