Bildungsnotstand in der Justiz ?

Man liest ja so viel von der sog. “Pisa-Studie” und daß die heutigen Jugendlichen sich nicht besonders um Rechtschreibung kümmern. Ab und zu unterläuft einem ja auch selber mal ein Tippfehler. Das mag durchaus sein. Ich komme aber in’s Grübeln, wenn mir ein leibhaftiger Amtsgerichtsdirektor folgendes schreibt:

“Ich bestätige den Eingang der Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen Herrn ……. vom 04.01.2007. Zur Vermeidung von Nachteilen erkenne ist den gepfändeten Anspruch zunächst nicht an. Mir ist zur Zeit noch nicht bekannt, ob Vorpfändungen vorliegend.

Die mir überlassene Drittschuldnererklärung reiche ich demnächst zurück.

Unterschrift”

Entweder hat hier Dragon Dictate zugeschlagen und das Schreiben ging raus, ohne daß es Korrektur gelesen wurde. Aber so viele Fehler auf einem Haufen ?

Offensichtlich scheint man auch mit Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nichts anfangen zu können. Was war geschehen ? Ich habe mehrere Titel gegen den Angeklagten X, der in erster Instanz vor dem hier betroffenen AG in einer Strafsache freigesprochen wurde. Ich habe daraufhin den Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse pfänden lassen. Wenn mir ein Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung ein solches Schreiben gesendet hätte, würde ich wahrscheinlich sofort Klage einreichen. Ausnahmsweise habe ich jetzt noch einmal (zumindest für meine Person) nett zurückgeschrieben und zur ordnungsgemäßen Drittschuldnererklärung aufgefordert.

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