Ich bin ein Freund unnützer Formalien (wer Sarkasmus in diesem Satz findet, darf ihn gerne behalten 🙂 ).
Der Vorsitzende Richter einer Mönchengladbacher Kammer ist dafür bekannt, daß er in seinen Augen unleserliche Unterschriften unter Berufungschriftsätzen nicht akzeptiert (und in mündlichen Verhandlungen bei unbekannten Anwälten, vor allem denen aus dem Heinsberg Ausland, mindestens 5 Ausweispapiere zwecks Nachweis der Identität verlangt). Es gibt ja auch sehr kasuistische Rechtsprechung dazu, was eine Unterschrift darstellt und was nicht. Wer mehr als 10 Schreiben pro Tag unterschreiben muß, ist froh, daß er nicht ständig Nachnamen wie “Schulze-Erdel-Piepenkötter” vollständig ausschreiben muß. Bloß nicht praktisch denken.
Der BGH (Urteil vom 15.11.2006, Az. IV ZR 122/05) hat dem jetzt noch eine weitere Facette hinzugefügt.
“Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2005, 3775). Auf derartige Paraphen können die Vermutung des § 440 II ZPO und die Beweisregel des § 416 ZPO nicht gestützt werden; sie genügen auch nicht den Anforderungen an eine Quittung i.S. des § 368 S. 1 BGB nicht.”
Ich freue mich schon darauf, mich in nächster Zeit in jedem Verfahren, in dem ein unterschriebenes Dokument vorgelegt wird, auf diese Entscheidung zu berufen. Meine Unterschrift, die in der Tat in aller Regel nur aus einem “F” mit Schlangenlinien besteht, werde ich wohl ändern müssen (oder ganz bewußt eben nicht….). Ein hiesiger Strafrichter hat, als sein rechter Arm gegipst war, die Strafbefehle mit links und in Blockbuchstaben unterschrieben – auch eine Lösung. Wenn ich in Zukunft einkaufen gehen und mir eine Quittung geben lasse, werde ich zum Verständnis der Verkäuferin die Quittung beanstanden und um eine leserliche Unterschrift bitten. Es kommt sicherlich gut, als erster in einer längeren Schlange den obigen Leitsatz nebst Datum und Aktenzeichen zu zitieren. Ich wundere mich dann nicht, warum Juristen in manchen Kreisen ihre Unbeliebtheit weiter steigern.