Hinweise auf Zulassungen in Briefköpfen…

….sollten in Zukunft besser unterlassen werden. Hierauf weist die Rechtsanwaltskammer Köln hin. Hintergrund ist das “Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft” vom 26.03.2007, das am 01.06.2007 in Kraft treten wird. Durch das Gesetz wird das Antragserfordernis sowie die fünfjährige Wartezeit für die Zulassung beim Oberlandesgericht aufgehoben. Mit der Zulassung sind also alle Rechtsanwälte vor sämtlichen deutschen Gerichten – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs – postulationsfähig.

Die RAK Köln rät solchen Kollegen, die entsprechende Zusätze wie “…zugelassen bei dem OLG Köln” etc. führen, die Hinweise zu entfernen. Ansonsten bestehe die Möglichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, da die Angabe sachlich falsch sei. Andere vertreten die Auffassung, daß man mit Selbstverständlichkeiten keine Werbung betreiben dürfe.

Tröstend:

“Der Kammervorstand hat insoweit beschlossen, jedenfalls in den ersten Monaten keine förmlichen Sanktionen gegen Kammermitglieder zu verhängen, die ihre Zulassungshinweise ab dem 01.06.2007 fortführen”.

Die alten Briefbögen müssen ja auch erst einmal weg.

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