Ich hatte hier und hier über die völlig falsche und eigentlich nicht diskutable Auffassung der AIG Europe hingewiesen. Nach Zustellung der Klage wurde die Klageforderung bezahlt. Der Mandant freut sich über den Sinneswandel, obwohl ich mich wegen der unnötigen Verzögerung eher ärgere. Und eine unnötig teure Geschichte wird das für die AIG Europe auch….
Update vom 06.06.07: So kampflos gibt die AIG dann doch nicht auf. Die Klageforderung wurde unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt. Der Geschädigte habe die 6-monatige Nutzung nicht unter Beweis gestellt. Warum die Klageforderung zum jetzigen Zeitpunkt anerkannt wird, ergibt sich aus dem Schriftsatz auch nicht. Die 6 Monate sind jedenfalls nicht rum…Also kann ich ja doch noch zur Rechtsfindung beitragen und sei mit einem entsprechenden Beschluß über die Kosten…
[…] hatte hier über das seltsame Regulierungsverhalten der AIG-Versicherung berichtet. Der Mandant hatte sein […]
[…] schon eine blutige Nase beim Landgericht Aachen geholt (siehe Beiträge hier und hier). Inzwischen ist die weit überwiegende Rechtsprechung der Auffassung, daß bei Vorlage […]