Das Fahrzeug des unfallgeschädigten Mandanten hatte einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Der Sachverständige ermittelte einen Wiederbeschaffungswert inklusive Differenzumsatzsteuer von 2 %. Der Restwert wurde – obwohl die Rechtsprechung dies nicht voraussetzt – mittels einer Internet-Restwertbörse ermittelt.
Das gegnerische Fahrzeug ist bei der Provinzial in Düsseldorf versichert. Diese wurde mit Übersendung des Gutachtens aufgefordert, die Haftung anzuerkennen und den bezifferten Schaden auszugleichen. Als erste Reaktion erhielten wir ein Fax, wonach die Feststellungen des Gutachters zum Restwert überprüft würden und ob dieser “akzeptiert” werden könne. Andernfalls werde man sich mit uns in Verbindung setzen. Über den Abschlußsatz dieses Schreibens “Wir setzen voraus, dass Sie/Ihr Mandant sich in der Frage des Restwerts mit uns abstimmen werden/wird” habe ich mich noch amüsiert. Nachdem der Geschädigte das Fahrzeug längst auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens veräußert hatte, erhielten wir ein Restwertangebot, welches ungefähr doppelt so hoch wie die Schätzung des Sachverständigen lag. Zweifel an der Seriösität dieses Angebots waren daher nicht unbedingt von der Hand zu weisen. Nicht betont werden muß, daß es sich nicht um ein Angebot eines regionalen Restwertaufkäufers handelte.
Heute erreichte mich das Abrechnungsschreiben der Provinzial. Neben dem unverschämten Restwert wird beim Wiederbeschaffungswert nicht etwa die 2-%ige Differenzumsatzsteuer herausgerechnet, sondern glatt 19 % Umsatzsteuer ! Ich dachte eigentlich, dass dieses Thema durch wäre, aber offensichtlich ist da noch einige Nachhilfe bei der Provinzial nötig.
Und der abrechnende Sachbearbeiter ist mir schon mal negativ aufgefallen. Der Unfallhergang war streitig. Dann hat er einem Mandanten auf seine Handy-Mailbox gesprochen, es wäre ja alles klar, er solle das Fahrzeug zu seiner Werkstatt bringen und reparieren lassen; die Werkstatt solle unmittelbar mit der Provinzial abrechnen. Freudig über diese eindeutige Haftungszusage hat der Mandant das Fahrzeug reparieren lassen. Nur um dann von einem anderen Sachbearbeiter die schriftliche Mitteilung zu bekommen, dass die Provinzial nichts zahlen werde, da der Mandant den Unfall ja selber verursacht habe….Mal schauen, ob er einer Beweisaufnahme vor dem Landgericht Düsseldorf standhält.
Vor dieser Gesellschft sei gewarnt!
Wenn Sie das Desaster Ihres Lebens erleben möchten… gehen Sie zur Provinzial!!!
Schadensfälle werden nicht oder mit langer Verzögerung geregelt.
Kündigungen werden nicht oder mit solch langer Verzögerung weitergereicht, das diese erst mit einem Jahr Verzögerung zum tragen kommen.
So geschehen bei der Geschäftsstelle in 53937 Schleiden-Gemünd.