Reparaturkosten vorfinanzieren – kein Nutzungsausfall bei langer Ausfallzeit ?
Laut einer Meldung der dpa vom heutigen Tag Ein Fahrzeughalter muss nach einem unverschuldeten Unfall Reparaturkosten gegebenenfalls vorfinanzieren, bis die Versicherung des Unfallgegners zahlt. Notfalls müsse er einen Kredit aufnehmen und die Kosten dem Versicherer später in Rechnung stellen, heißt…