Nach einer Mitteilung des NRW-Justizportals/dpa hat das BSG einem Berufstätigen, der auf dem Weg zur Arbeit unter Verstoss gegen § 315c StGB einen Verkehrsunfall verursachte, eine Verletztenrente versagt. Zwar handele es sich um einen Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft könne aber Leistungen ganz oder teilweise versagen, wenn es sich um sozialunethisches Verhalten handele.
Die Entscheidung zeigt einmal mehr die Verzahnung verschiedener Rechtsgebiete im Verkehrsrecht. Auch im Rahmen der Strafverteidigung müssen die drohenden Konsequenzen berücksichtigt werden.