OLG Köln: Unzulässige Handy-Benutzung bei Bedienung als Navigationsgerät

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 30.06.2008 (Az. 81 Ss-OWi 49/08) ist die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer auch dann untersagt, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will.

Quelle und weitere Infos: NRW-Justizportal

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