Es ist natürlich nur ein Gerücht, dass ein Strafrichter die von der Staatsanwaltschaft übersandten Strafbefehle blind unterzeichnet. Es findet immer eine Prüfung des Einzelfalls statt.
Beweis:
Ich habe mal darauf verzichtet, dem Mandanten das zu schicken und ihm das Wochenende zu verderben. Schade eigentlich, dass Strafsachen nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden. Ich erinnere mich da an zwei Sachen mit dem Finanzamt….
na wenigstens die Verfahrenskosten dürften für Ihren Mandanten keine Rolle mehr spielen – Peanuts halt 😉
“…darauf verzichtet, dem Mandanten das zu schicken” – der dürfte das Ding ohnehin erhalten haben, wenn die Geschäftsstelle § 145 a StPO Abs. III berücksichtigt und nicht – wie gern gehandhabt – den Verteidiger als Postboten missbraucht.
wie kann man nur eine Software (Textbausteine o.ä.) bauen, ohne sich an die gesetzlichen Grenzen, §40 StGB, zu halten?