Es ist schon toll, wie sich die VHV-Versicherung um die Anspruchsteller kümmert, die mit einem ihrer VN einen Verkehrsunfall hatten.
Hier ein aktuelles Erstanschreiben an den Unfallgeschädigten.
“Der Unfall hat sicherlich zu vielen Unannehmlichkeiten geführt. Wir möchten diese für Sie so gering wie möglich halten.”
Für den Geschädigten heißt das im Klartext und praktisch:
“Wir tun nur so, als ob wir Ihnen helfen wollen. So merken Sie noch nicht einmal, was wir Ihnen alles vorenthalten.”
Wenn dann der Satz folgt
“Zunächst müssen wir die Höhe des Schadens ermitteln”,
dann heißt das übersetzt
“Damit Sie gar nicht erst Eigeninitiative ergreifen, beispielsweise einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, der nicht die Stundenverrechnungssätze kürzt und auf tolle Partnerwerkstätten verweist, tun wir so, als ob wir diejenigen seien, die das zu veranlassen haben.”
Der Geschädigte ist “Herr des Restitutionsgeschehens”. Er entscheidet, wen er mit der Ermittlung des Schadens beauftragt.Die VHV muss nur eins, nämlich den erforderlichen Geldbetrag zahlen, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB.
“Oft ist es gar nicht mal erforderlich, dass ein Sachverständiger den Schaden besichtigt. Damit wir prüfen können, ob das bei Ihrem Fahrzeug der Fall ist, rufen Sie an….”
Mit dieser Formulierung wird die zuvor durch den Gebrauch der Wörter “wir” und “müssen” hervorgerufene Fehlvorstellung sogar noch verstärkt. Geschädigter, wenn Du einen Sachverständigen beauftragst, ist das unnötig. Und schon als kleines Kind hat man uns beigebracht, dass es böse ist, wenn man etwas nicht notwendiges tut. Nur so nebenbei erhält man mit dem Anruf natürlich den Erstzugriff auf den Anspruchssteller.
“Wenn Sie es wünschen, vermittteln wir Ihnen eine zertifizierte Fachwerkstatt …in Ihre Nähe”.
Geschädigter: komme bloß nicht auf die Idee, eine markengebundene Fachwerkstatt aufzusuchen ! Das ist bloß ein Hirngespinst des BGH. Schau mal, was diese Werkstatt alles für tolle Zusatzleistungen bereit hält:
“Bei Reparaturauftrag sind in diesem Werkstätten folgende Serviceleistungen inklusive……”
Geschädigter: glaube ja nicht, dass deine markengebundene Fachwerkstatt dir das bietet ! Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist ja verboten!
“Wenn Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr nutzen können, zahlen wir eine Ausfallentschädigung. Diese beträgt je nach Fahrzeugtyp zwischen 27 und 99 Euro pro Tag. ….Benötigen Sie einen Mietwagen, helfen wir Ihnen kompetent bei der Vermittlung…..Bitte beachten Sie: Mietwagenkosten übernehmen wir nicht unbegrenzt.”
Fällt etwas auf ? Die für die Versicherung immer günstigere Nutzungsausfallentschädigung wird beziffert, der Gebrauch eines Mietwagens wird in den Hintergrund gestellt, miesgemacht und mit einem Appell an den befehlsgläubigen Geschädigten verbunden: Aufpassen ! Wir zahlen nicht alles ! Und du Geschädigter bist es schuld!
Warum auch hier wieder der VHV sich als Vermittler aufspielt, soll beim Geschädigten gar nicht erst den Gedanken aufkeimen lassen, sich eigenständig um einen Mietwagen zu kümmern.
“Wir beraten Sie gerne.”
Besser nicht. Das sollte der VHV den Anwälten überlassen.