In der VA 2009, S. 39 wird auf eine Entscheidung des AG Braunschweig vom 27.01.2009, AZ. 118 C 3380/08, aufmerksam gemacht. Nach dieser Entscheidung sind die Kosten einer Besitzbescheinigung zum Nachweis der Nutzungszeit von 6 Monaten bei Totalschadens-/Reparaturfällen ersatzfähig. Der Geschädigte hatte hierfür einen Sachverständigen seiner Wahl eingeschaltet und die Kosten in Höhe von rund 100,00 € erstattet verlangt. Der Geschädigte sei auch nicht verpflichtet, die von der gegenerischen Versicherung angebotene Besichtigung durch den “Schadenschnelldienst” zu dulden.
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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