Bereits hier hatte ich über die kuriose Idee “Verdoppelung der Geldbuße, dafür keine Punkte” berichet. Man kann aber auch auf die Idee kommen, das Fahrverbot verdoppeln zu wollen, um weniger zahlen zu müssen. Hierauf weist der “beck-blog” unter Verweis auf “Im Namen des Volkers” hin. Geht natürlich auch nicht….
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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Obwohl konsequent – wenn doch Verzicht auf das Fahrvebot gegen Verdoppelung der Gelbuße durchaus möglich ist.