In der Serie “Musterakte” nun der zweite Fall. Die Textbausteinindianer von der HUK-Coburg meinen, die BGH-Rechtsprechung zur Ermittlung des Restwerts bei einem Totalschaden ignorieren zu müssen. Nach Klageerhebung wird sang- und klanglos gezahlt. Natürlich erfolgt die Abrechnung “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für künftige Fälle”.
Hier kann man die Musterakte Nr. 2 – Restwert bei Totalschaden herunterladen. Viel Spaß damit !