Tag 13. August 2009

Handyverbot verfassungswidrig ?

Das AG Gummersbach (Beschluß vom 08.07.2009, 85 OWi 196/09) sieht sich aufgrund der Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 a StVG gehindert, einen Betroffenen zu verurteilen, dem ein Handyverstoß vorgeworfen wird. Das ist zwar nicht der erste, der auf diesen…