Handyverbot verfassungswidrig ?

Das AG Gummersbach (Beschluß vom 08.07.2009, 85 OWi 196/09) sieht sich aufgrund der Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 a StVG gehindert, einen Betroffenen zu verurteilen, dem ein Handyverstoß vorgeworfen wird. Das ist zwar nicht der erste, der auf diesen Gedanken kommt, aber bemerkenswert ist die Urteilsbegründung, die hier im Volltext abgerufen werden kann. Es sei nur folgendes zitiert:

“Obwohl einerseits damit bereits das Aufnahmen des Mobiltelefons selbst zur Verbringung in die Freisprecheinrichtung verboten ist, hat der Verordnungsgeber keine Verbote an den Fahrzeugführer dahin ausgesprochen,
…..
* während eines Gesprächs mit einer einwilligungsfähigen Beifahrerin an dieser – mit ihrem Einverständnis – sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit über oder unter ihrer Bekleidung vorzunehmen,

* selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind,”

*ein Diktiergerät aufzunehmen und z.B. einen Bußgeldbescheid, eine Anklage oder ein Urteil zu diktieren”

Ich glaube nicht, dass der vorlegende Richter beim Bundesverfassungsgericht mit seiner lebensnahmen Beurteilung Erfolg hat. Ein Rechtsanwalt würde für eine solche Verfassungsbeschwerde eine Mißbrauchsgebühr kassieren. Wie gut, dass es den Art. 97 Abs. 1 GG gibt….

Vielen Dank an den Kollegen Henning Hamann für seinen Hinweis in der XING-Gruppe “Straßenverkehr”!

Ein Kommentar

  1. Diese Klage war schon längst überfällig, auch wenn einige Beispiele etwas überzogen wirken. Zumal es eine Studie gibt, die eher die Gesprächsinhalte, als die Telefonbedienung an sich, als Ursache für Ablenkung sieht.
    Außerdem kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das die Bedienung einer Freisprechanlage u.U. ein größeres Gefahrenpotential bietet als das direkte Benutzen des Mobiltelefons. Mittlerweile habe ich schon einige Anlagen zm Schrott geben müssen, keine hat länger als 6 Monate überstanden und besonders mit Bluetooth habe ich teilweise große Probleme mit dem Pairing gehabt. Wenn dann während der Fahrt die Verbindung zwischen den Geräten unterbrochen wird und man dann als Krankenpfleger in Bereitschaft einen Notruf eines Patienten bekommt, gerät man in Streß und ist um das Vielfache abgelenkter als wenn man direkt nach dem Telefon gegriffen hätte, das man sowieso im Schlaf bedienen kann.

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