Sowohl das AG (Urt. v. 18.02.2009 – 14 C 1336/08) als auch das LG Coburg (Urteil vom 31.07.2009, Az. 33 S 14/09, Quelle: juris) haben entschieden, dass bei fiktiver Abrechnung des Schadens die UPE-Aufschläge zu zahlen sind, wenn und soweit sie regional üblich sind. Das dürfte einer nicht weit entfernten Versicherungsgesellschaft nicht gut schmecken. Aber wahrscheinlich läßt man es nach wie vor auf jede Klage ankommen…..
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de