Mit Urteil vom 08.10.2009 (Az. 12 O 513/08) hat das LG Aachen einen Landwirt (Versicherung: AachenMünchener) und einen Schützenverein (Versicherung: Axa) u.a. zur Zahlung von Mietwagenkosten auf der Basis der Schwacke-Liste mit Zuschlag 20 % und Nebenkosten verurteilt.
Beim zugrundeliegenden Rechtsstreit handelt es sich nicht allein um einen Rechtsstreit über die Mietwagenkosten. Die üblichen 30-seitigen Verteidigungsschriften blieben daher den Verfahrensbeteiligten erspart. Die genannten Versicherung waren vielmehr als Vermögenshaftpflicht- bzw. Tierhalterhaftpflichtversicherung beteiligt.
Der Sachverhalt des Urteils ist ein wenig kurios (für mich der “Rindviech-Fall”):
Die Klägerin hatte ihr Fahrzeug auf einer Wiese neben anderen Fahrzeugen abgestellt, um ein Schützenfest zu besuchen. Die zunächst nicht sichtbaren Rindviecher nahmen die Abwechslung in ihrem Leben zum Anlaß, diverse Fahrzeug einer näheren Untersuchung zu unterziehen. Hierbei unterschätzten einige vollschlanke Rindviecher den Abstand zwischen den Fahrzeugen, so dass es zu Beschädigungen kam. Der Landwirt als Tierhalter hatte sich damit verteidigt, nichts davon gewußt zu haben, dass die Wiese als Parkplatz genutzt wird. Die Haftung des Schützenvereins ergab sich daraus, dass keinerlei Kontrollmaßnahmen durchgeführt wurden.
Das Urteil kann hier als .pdf heruntergeladen werden.