Im Rechtsstreit vor dem AG Düsseldorf, Az. 58 C 7349/09, war unsere Klage auf der Grundlage der “Schwacke-Liste 2008” offensichtlich so überzeugend, dass die Klageforderung von der gegnerischen Versicherung (AIG Europe/Frankfurt) bezahlt und hinsichtlich der Kosten ein Anerkenntnis abgegeben wurde. Außergerichtlich wurde noch versucht, auf Grundlage der “Fraunhofer-Liste” die Ansprüche unberechtigt zu kürzen. Einmal mehr zeigt sich, dass manche Versicherung nur auszuloten versuchen, ob Klage erhoben wird oder nicht und im Falle der Klage dann “den Schwanz einziehen”.
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