Der Mandant hatte zunächst selber versucht, seine Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz bei der DEVK geltend zu machen. Als er sich auf der Fahrbahn des Parkplatzes befand, fuhr ein bei der DEVK-Versicherung versichertes Fahrzeug aus Unachtsamkeit aus einer Parklücke heraus und beschädigte das Fahrzeug meines Mandanten. Ein klarer Fall, bei dem man mit einer zügigen Abrechnung mit einer Quote von 100 % rechnen darf.
Aber nicht, wenn der Ausparkende bei der DEVK versichert ist. Mit einer kruden Begründung wurden lediglich 75 % der Ansprüche bezahlt. Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben half nicht, den Rest von ca. 800,00 € beizutreiben. Nach Klageerhebung bot der DEVK bei großzügiger Kostenübernahme die Zahlung eines Betrags von 400,00 € an. Ein netter Versuch, der mit den passenden Worten abgelehnt wurde. Nun liegt mir – zu meinem wiederholten Ärger bei dieser Gesellschaft – ein Scheck vor, mit dem die Klageforderung bezahlt werden soll.
Fazit: Die DEVK versucht, Unfallgeschädigte zu verarschen, selbst wenn diese sich anwaltlich vertreten lassen. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Gesellschaft bei anwaltlich nicht vertretenen Geschädigten damit überwiegend Erfolg hat (oder bei Anwälten, die die Einigungsgebühr mitnehmen wollen…). Ein ähnlicher Vertreter dieser Gattung ist auch die Düsseldorfer Niederlassung des HDI. Die versuchen das auch ständig (und erfolglos).