Ein offensichtlich nicht auszurottender Irrglaube bei so manchem Schadenssachbearbeiter scheint es zu sein, dass der Schädiger bzw. dessen Versicherer das Recht habe, eine Nachbesichtigung des unfallbeschädigten Fahrzeugs durchführen zu lassen. In einem aktuellen Fall ist der bei der Nürnberger Versicherung versicherte VN seinem Nachbarn, den ich vertrete, beim Rangieren in das Auto gefahren. Das ist schon peinlich. Noch peinlicher ist es, wenn der Geschädigte das Gutachten eines Sachverständigen einholt, auf Reparaturkostenbasis fiktiv abrechnet und ein Ersatzfahrzeug anschafft und die Versicherung gleichwohl auf einer Besichtigung beharrt. Die Nürnberger Versicherung zahlte lediglich einen Teilbetrag und beharrt darauf, dass es “bisher das Recht des in Anspruch genommenen Versicherers” war, “eigene Schadenfeststellungen treffen zu dürfen”. Eine Rechtsgrundlage wird dafür natürlich nicht genannt. Und völlig am Sachbearbeiter vorbeigegangen ist wohl, dass es kein zu besichtigendes Fahrzeug mehr gibt.
Dann erhält die Nürnberger eben sehr teure Nachhilfe in Form der Klage, die ich soeben eingereicht habe.
[…] Nachbesichtigung: Nürnberger Versicherung verlangt teure Nachhilfe […]