“Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen: Die Zermürbungstaktik einiger Versicherer” so betitel Michael Bruns, Rechtsredakteur der Zeitschrift “test” (Stiftung Warentest) zutreffend seinen Beitrag im Anwaltsblatt 2010, S. 29. In dem eine Seite langen Beitrag spricht er mir aus der Seele, was das Regulierungsverhalten mancher Versicherer angeht:
“Statt zügig zu regulieren, wird gekürzt, bestritten, abgelehnt gefeilscht und vor allem auf Zeit gespielt”
– Wenn es ans Zahlen geht, zeigen sich die Versicherer unnachgiebig; bei der Schadenregulierung wird systematisch gespart – auch auf Kosten berechtigter Ansprüche der Geschädigten und unter Mißachtung herrschender Rechtsprechung
– Die Kosten für die Schadenregulierung kommen zunehmend ins Visier, weil die Einnahmenseite aufgrund eines Preiskampfs sinkt
– einige Versicher scheinen eine Zermürbungstaktik zu fahren, die Anwälte und Geschädigte am ausgestreckten Arm verhungern läßt
– Fast alle Versicherungen lassen die Gutachten fremder Sachverständiger durch externe Firmen prüfen; danach wird gefeilscht und gestritten, teilweise nach entsprechend ausufernden Schriftverkehr gezahlt.
– was im Einzelfall nur kleine Beträge sind, bringt der Versicherungswirtschaft angesichts der rund 2,3 Millionen Unfällen jährlich auf deutschen Straßen einen Vorteil in Millionenhöhe
– Rechtsanwälte werden als Kostenfaktor begriffen, obwohl sie nur geschätzte 2 % der Schadenregulierungskosten ausmachen; manche Versicherer geben ganz offen an, anwaltlich vertretene Geschädigte in die Warteschleife zu schicken
Trotzdem der Tipp an alle Unfallgeschädigte: lassen Sie sich durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt vertreten. Wir sind keine Verhinderer oder Verzögerer, sondern stehen dem systematischen schadensverkürzenden Maßnahmen der Versicherungswirtschaft mindestens “auf Augenhöhe” gegenüber.
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