Restwertbörsen sind seriös!

Natürlich. Und die Erde ist eine Scheibe.

Wie anders ist zu erklären, dass sich der Restwert – auf Zuruf – um 466,00 € steigert ?

2 Kommentare

  1. Na, das ist halt die Inflation. Toll finde ich es auch, wenn das SV-Büro am 16.02.2010 bereits die am 17.02.2010 abgegebenen Gebote kennt. Gegen die neuesten Methoden der Versicherer helfen scheinbar nur die alten Methoden: Klagen, klagen, klagen, klagen. Denn die obergerichtliche Rechtsprechung wird zwar von den Versicherern, nicht aber von den Instanzgerichten missachtet.

  2. Ja man könnte auch auf den naheliegenden Gedanken kommen, dass bei einer konkreten Restwertangabe der/die Versicherer auf den jeweiligen Bieter Einfluss haben/nehmen.
    Aus diesen und anderen wichtigen Gründen gehören diese Bieteradressen nicht in ein GA, auch wenn der BGH diesen Fehler noch nicht berichtigt hat.

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