BGH: Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 10 % in Verkäufer-AGB rechtens

Der BGH hat mit Urteil vom 14.04.2010, Az. VIII ZR 123/09, die Klausel in den AGB eines KFZ-Verkäufers, wonach bei Nichtabnahme 10 % des Kaufpreises als Schadensersatz zu zahlen sind, es sei denn, der Käufer weise einen geringeren Schaden nach, als gültig angesehen.

Ob und welche Klausel zulässig ist, ist seit längeren umstritten. So gibt es gewichtige Stimmen, die die in den standardisierten Neuwagenverkaufsbedingungen vorgesehene 15 %-ige Pauschalisierung als Verstoß gegen § 309 Nr. 5a BGB ansehen. Argumentiert wird damit, dass 15 % nicht mehr dem gewöhnlichen Gewinn des Verkäufers entspreche, diese Ansicht sei überholt (vgl. z.B. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage, Rnr. 168 mwN). Soweit ersichtlich, hat sich der BGH nur mit § 309 Nr. 5b beschäftigt.

Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor (Pressemitteilung hier). Ich gehe davon aus, dass der BGH sich der Höhe nach nicht festgelegt hat, sondern “nur” die 10 % nicht beanstandet hat. Im Kern der Entscheidung ging es auch um die konkrete Formulierung der Einschränkung, wonach dem Kunden nicht der Beweis abgeschnitten werden darf, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

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