Das BVerfG hat einem Beschwerdeführer (Rechtsanwalt) sowie seinem Verfahrensbevollmächtigten mit Entscheidung vom 11.08.2010, Az. 2 BvR 1354/10, nicht nur die Verfassungsbeschwerde “um die Ohren gehauen”, sondern jeweils auch eine Mißbrauchsgebühr in Höhe von 1.100,00 € verhängt.
Vor dem Amtsgericht hatte man es immerhin zu sieben (!) Verhandlungstagen gebracht. In der letzten Hauptverhandlung erschienen weder Betroffener noch Verteidiger.
Die Beschwerdeschrift gegenüber dem BVerfG “vorab per Fax” ( 🙂 ) umfasste 1.182 (!) Seiten. Für jede Seite wurde eine Gebühr in Höhe von 1,00 € verhängt. Dabei genügte die Beschwerdeschrift aber nicht einmal den formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde.
Ach, könnte man die Mißbrauchsgebühr auch in Mietwagensachen verhängen. Die Kollegen E. aus B. wären längst pleite.