Beitreibung von niederländischen Parkgebühren mit Inkassounternehmen

Unsere niederländischen Nachbarn versuchen derzeit mal wieder, mit Hilfe von Inkassounternehmen und deutschen Anwälten, angebliche “Parkplatzgebühren” beizutreiben. Eine Continental Inkasso GmbH will diese Parkplatzgebühren (“Gläubiger: Gemeinde Maastricht, NL”) beitreiben und schaltet danach einen Rechtsanwalt Peter M. Neumeyer aus Frankfurt/Main ein. Die Schreiben sehen so aus:

 

Es gab in der Vergangenheit immer wieder solche Versuche, die eigentlich staatliche Forderung (es handelt sich um eine Steuer nach niederländischem Recht) beizutreiben (siehe z.B. hier). Mancher Verkehrsteilnehmer wird sich auch durch das Auftreten des Unternehmens/Anwalts beeinflussen lassen, die geltend gemachte Forderung zu zahlen. Davon kann nur abgeraten werden.

Dabei haben wir doch jetzt das Gesetz mit dem netten Namen “Geldsanktionengesetz”. Das ist wie geschaffen für die Beitreibung ausländischer Bußgelder. Mit dem hier gewählten Vorgehen will man aber die bürokratische Abwicklung umgehen und verhindern, dass die beigetriebene Geldbuße beim beitreibenden Staat verbleibt. So geht es natürlich nicht.

Meines Wissens sind vergleichbare Versuche in der Vergangenheit wettbewerbsrechtlich verhindert worden. Wer sich also berufen fühlt…

 

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