Warum keine Vollmachtsurkunde vorlegen ?
Der Kollege Siebers hat in seinem Beitrag (LINK) die Rechtslage zutreffend zusammengefasst und auch dargelegt, warum die Vollmachtsvorlage einen anwaltlichen Kunstfehler darstellt.
Widerspenstigen Sachbearbeitern von Ordnungsbehörden und Staatsanwaltschaften braucht jetzt nur noch die Lektüre des Artikels empfohlen zu werden. Aber es ist zu bezweifeln, ob dies einen Lerneffekt auslöst….