AG Erkelenz: Kosten der Reparaturbestätigung sind zu erstatten!

Teure Nachhilfe für die S-Direktversicherung. Mit Anerkenntnisurteil vom 15.05.2012, Az. 14 C 157/12, hat das AG Erkelenz die beklagte Versicherung zur Zahlung der Kosten für eine Reparaturbestätigung sowie der außergerichtlichen Anwaltskosten verurteilt. Der Sachverständige hatte nach erfolgter Reparatur das Fahrzeug des Geschädigten nachbesichtigt und seine Tätigkeit mit rund 50 € berechnet. Das wollte die Versicherung nicht zahlen. Sie musste (wie so häufig) erst verklagt werden, unnötigen Aufwand verursachen, um dann anzuerkennen. Mit Anwalts- und Gerichtskosten zahlt sie jetzt das dreifache des ursprünglichen Betrags…

 

Hier das Urteil:

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