Mietwagen: Änderung der Rechtsprechung des AG Heinsberg ?

Mit Urteil vom 19.03.2012, Az. 18 C 470/11. hat das Amtsgericht Heinsberg die erforderlichen Mietwagenkosten erneut auf der Grundlage der Schwacke-Liste 2003 geschätzt. Trotz großzügiger richterlicher Freiheit sehen sich die Richter des AG Heinsberg mangels klarer Signale des LG Aachen gehindert, die jeweils aktuelle Schwacke-Liste anzuwenden. Hintergrund ist die Rechtsprechung der damals (allein) zuständigen 5. Kammer, die eben die Anwendung der überholten Liste aus dem Jahre 2003 bevorzugt.

Die Entscheidung des AG Heinsberg kann hier nachgelesen werden:

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Das Urteil ist nicht nur deswegen falsch, sondern auch wegen weiterer Punkte (Schwacke-Liste 2003 wird mit 16 %-iger Mehrwertsteuer und ohne Inflationsaufschlag angewendet, zu Unrecht Abzug von 10 % Eigenersparnis wegen Alter/Laufleistung des verunfallten Fahrzeugs).

 

Dabei gibt es schon seit längerer Zeit klare Signale der erstinstanzlichen Kammern des LG Aachen als auch des OLG Köln. Insbesondere nachdem das OLG Köln mit dem 15. Senat eine Spezialzuständigkeit in Mietwagensachen eingerichtet hat, wird dort die Schwacke-Liste “aktuell” angewendet sowie die Nebenkosten zugesprochen. Zunächst hat das OLG Köln mit Urteil vom 30.08.2011, Az. 3 U 183/10, eine Entscheidung der 9. Kammer des LG Aachen aufgehoben, die sich ebenfalls auf die Schwacke-Liste 2003 stützte. Das OLG ist zu Recht der Behauptung entgegengetreten, die Schwacke-Listen 2006/2007 enthielten nicht nachvollziehbare Preissprünge im Vergleich zur Liste des Jahres 2003. Nachfolgend das Urteil des OLG Köln:

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Der 15. Senat des OLG Köln hat im Rahmen seiner Spezialzuständigkeit für Mietwagensachen wiederholt die Auffassung bestätigt, dass die jeweils aktuelle Schwacke-Liste anzuwenden ist (vgl. zuletzt OLG Köln, Az. 15 U 170/11 vom 20.03.2012).

Auch die 5. Kammer des LG Aachen ist nicht mehr von seiner Auffassung überzeugt, wie der nachfolgende Hinweisbeschluss widerspiegelt (wobei man hier sagen muss, dass die Versicherung in Berufung gegangen war; es bestand  daher keine Notwendigkeit, sich von der Schwacke-Liste 2003 zu verabschieden):

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Es ist daher an der Zeit, den alten Zopf “Schwacke 2003” abzuschneiden und die jeweils aktuelle Schwacke-Liste anzuwenden.

Update 23.03.2012:

Die 6. Kammer des LG Aachen (Berufungskammer) hat sich für die Anwendung der Schwacke-Liste in der jeweils aktuellen Fassung entschieden. Hier das Urteil:

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Update 12.06.2012:

Nach der Mitteilung des BAV (hier) hat sich die 2. Kammer des LG Aachen (Berufungskammer) ebenfalls der Ansicht angeschlossen, dass die jeweils aktuelle Schwacke-Liste (und nicht 2003) anzuwenden ist. In Kürze kann ich evtl. eine weitere Entscheidung der 2. Kammer veröffentlichen. Die mündliche Verhandlung steht in Kürze an.

Update 09.07.2012:

Unten noch ein weiteres Urteil der 2. Kammer des LG Aachen, wonach die Mietwagenkosten mit der jeweils aktuellen Schwacke-Liste (und nicht 2003) geschätzt werden können. Damit ist für den LG-Bezirk Aachen ein (vorläufiger?) Schlußpunkt gesetzt.

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