Beitrag vom 04.05.2012:
Die Messung mittels Vitronic Poliscan gilt als gottgleich. Wenn sich das gemessene Fahrzeug korrekt im Auswerterahmen befindet, nimmt ein Richter eine zutreffende Messung an. Die Messung mittels Poliscan läßt sich nur schwer angreifen, zumal der Hersteller auch dafür bekannt ist, dass er sein Gerät nicht gerne überprüfen läßt. Man beruf sich auf die PTB-Zulassung und Geheimnisschutz.
Es bestehen aber nach wie vor Zweifel an der Richtigkeit der Poliscan-Messungen. Dies haben die Sachverständigen Schmedding und Neidel in diesem veröffentlichten Beitrag aus der SVR dargelegt.
Update 29.01.2012:
Der Kollege Burhoff verweist in seinem Blog auf eine aktuelle Entscheidung des AG Aachen, wonach Messung mit der Poliscan keine standardisierte Messung seien, weil sich der “Hersteller nicht in die Karten” schauen läßt. Der Betroffene wurde nach Mitteilung des Kollegen sogar rechtskräftig freigesprochen. Vielleicht hatte die Staatsanwaltschaft die Brisanz des Urteils nicht verstanden…
Dann will ich mal versuchen, diese Entscheidung bei den anderen Gerichten schmackhaft zu machen….