Tag 13. Mai 2013

Volle Haftung des Radfahrers

Ein Radfahrer, der unachtsam die Fahrbahn überquert, haftet voll für die Folgen eines Zusammenstoßes mit dem bevorrechtigten KFZ. Das AG Heinsberg (Urteil vom 08.05.2013, Az. 18 C 390/12) hatte über die Klage des PKW-Fahrers und die Widerklage der Fahrradfahrerin zu…