Volle Haftung des Radfahrers
Ein Radfahrer, der unachtsam die Fahrbahn überquert, haftet voll für die Folgen eines Zusammenstoßes mit dem bevorrechtigten KFZ. Das AG Heinsberg (Urteil vom 08.05.2013, Az. 18 C 390/12) hatte über die Klage des PKW-Fahrers und die Widerklage der Fahrradfahrerin zu…